Gerhard Günther - Mitglied des Thüringer Landtages
16.09.2011 13:03 Alter: 246 days

CDU will Schutz der Beschäftigten im Ladenöffnungsgesetz verbessern. Mindestens zwei Samstage monatlich sollen arbeitsfrei bleiben

Rubrik: Pressemitteilungen

Erfurt - Verkäuferinnen und Verkäufer sollen an mindestens zwei Samstagen im Monat frei haben. Das hat der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gerhard Günther, heute in der Debatte zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes erklärt. Die Landesregierung will ihrer Vorlage zufolge den Beschäftigten lediglich einen arbeitsfreien Samstag gesetzlich garantieren. "Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sind freie Samstage besonders wichtig. Einer pro Monat ist da eindeutig zu wenig", sagte Günther.

Nach den Worten des Wirtschaftspolitikers hat sich das 2006 in Kraft getretene Ladenöffnungsgesetz grundsätzlich bewährt, es gebe aber kleineren Korrekturbedarf. "Die Aufgabe lautet nach wie vor, die Interessen des Handels, der Beschäftigten, der Kunden, der Kommunen und die kulturellen und kirchlichen Traditionen sorgfältig auszutarieren." Alles in allem begrüßte Günther die vorgeschlagenen Änderungen: Der Schutz der Arbeitnehmer wird nach seinen Angaben verbessert, der Karfreitag besser geschützt und der Ladenschluss am Samstag um 20:00 Uhr konsequenter durchgesetzt.

Anliegen des Handels und der Kunden werde durch die behutsame Lockerung des Sonntagsverkaufs für ein eng begrenztes Sortiment genauso entsprochen, wie durch erweiterte Wahlmöglichkeiten bei den Adventssonntagen. "Es bleibt dabei, dass im Interesse der Beschäftigten und unserer Kultur nur einen Adventsonntag geöffnet werden darf. Ob das nun der erste oder zweite ist, macht keinen großen Unterschied", so Günther. Die Kommunen erhielten so die Möglichkeit, die Sonntagsöffnung besser an örtliche Gegebenheiten wie etwa Weihnachtsmärkte anzupassen.