Gerhard Günther - Mitglied des Thüringer Landtages
11.03.2011 11:58 Alter: 1 year

Fusionsprämie darf nicht vom Arbeitstempo des Gesetzgebers abhängen

Rubrik: Pressemitteilungen

Gerhard Günther MdL: „Freiwillige Gemeindezusammenschlüsse müssen auch dann bezuschusst werden, wenn der notwendige Landtagsbeschluss erst im Jahr 2012 erfolgt.“

Die Auszahlung der sogenannten „Hochzeitsprämie“ für untermaßige Gemeinden, die sich bis spätestens Ende dieses Jahres freiwillig zu Landgemeinden oder Einheitsgemeinden zusammenschließen wollen, solle trotz des aktuellen Sparkurses der Landesregierung in voller Höhe ausgezahlt werden, fordert der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Thüringen (KPV), der Landtagsabgeordnete Gerhard Günther. Er plädiere dafür, die Frage der Förderung vom Zeitpunkt der hierfür notwendigen Beschlüsse der Kommunen abhängig zu machen und nicht, wie dies bisher der Fall ist, vom Zeitpunkt des jeweiligen Landtagsbeschlusses.

In 2011 beantragte Fusionen von Gemeinden, die allerdings erst in 2012 zur Umsetzung kommen sollten, müssen selbstverständlich ebenfalls in voller Höhe in den Genuss dieser „Hochzeitsprämie“ kommen, verlangt der KPV-Vorsitzende. Gleichzeitig ruft Günther alle interessierten Gemeinden in Thüringen auf, von dieser letztmaligen Chance auf zusätzliche finanzielle Anreize für freiwillige Gemeindezusammenschlüsse Gebrauch zu machen, da künftig aufgrund der angespannten Haushaltslage und der Einsparzwänge mit derartigen Anreizen nicht mehr zu rechnen sei.

Parallel zur vollständigen Auszahlung dieses finanziellen Anreizes für freiwillige Zusammenschlüsse erwarte Günther insbesondere vom neuen Innenminister aber auch weiterhin eine konstruktive und moderierende Begleitung der freiwilligen Fusionsprozesse, deren Ergebnisse Ende dieses Jahres zu prüfen und auszuwerten seien.

Zur Erinnerung: Gemeindezusammenschlüsse mit mindestens 4.000 Einwohnern erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Euro je Einwohner. Die Zuweisung erhöht sich sogar auf 100 Euro je Einwohner, wenn die neue fusionierte Gemeinde mindestens 5.000 Einwohner erreicht.