Gerhard Günther - Mitglied des Thüringer Landtages

Thüringer Familienoffensive

Als Sozialpolitiker konnte ich mich im zuständigen Arbeitskreis und im Ausschuss an der Gestaltung des Thüringer Familienfördergesetzes beteiligen. In den vielen Gesprächen sowohl mit den Trägern und Partnern der Einrichtungen, als auch mit betroffenen Familien, habe ich die Ziele des Gesetzes erörtert und dienliche Hinweise mitgenommen und  in meine Arbeit  einbezogen.
Jetzt, nachdem wir 2 Jahre Erfahrungen mit dem neuen Gesetz gesammelt haben und auch andere Bundesländer mit Interesse die Entwicklungen in unserem Freistaat verfolgen, zeigt es sich deutlich, dass wir den richtigen Weg gegangen sind. Allen Unkenrufen der Opposition zum Trotz hat sich die Qualität des Betreuungsangebots verbessert, die Betreuungsquote ist ebenfalls nicht ins Bodenlose gestürzt.
Viel mehr noch belegte erst kürzlich eine Studie, dass der überwiegende Teil der Eltern auf das Thüringer Erziehungsgeld nichtmehr verzichten möchten.

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Pressemitteilung zum Thema
Thüringer Erziehungsgeld wird zum 1. Juli 2006 eingeführt

Wahlfreiheit der Eltern wird gestärkt

Erfurt "Das Thüringer Erziehungsgeld wird ab dem 1. Juli 2006 das bisherige Landeserziehungsgeld ersetzen." Darauf weist der CDU-Landtagsabgeordnete Gerhard Günther hin.

"Alle Eltern mit Kindern zwischen zwei und drei Jahren haben Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld. Die neue Leistung ist nicht einkommensabhängig", erklärt Günther. Die Höhe ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Für das erste Kind gibt es 150 Euro, für das zweite 200 Euro, für das dritte 250 Euro und 300 Euro für das vierte und jedes weitere Kind. Bei Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung oder von Kindertagespflege wird das Erziehungsgeld an den jeweiligen Träger abgetreten.

"Das Thüringer Erziehungsgeld ist eine wichtige Säule in der Familienpolitik und ergänzt sich bestens mit dem bereits vom Bundeskabinett verabschiedeten Elterngeld. Mit dem auf zwei Jahre verteilbaren Elterngeld des Bundes können Eltern einen Zeitraum von drei Jahren abdecken, in dem sie frei entscheiden können, ob sie ihr Kind zu Hause selbst erziehen oder anderweitig betreuen lassen wollen", so der CDU-Abgeordnete.

Das Thüringer Erziehungsgeld kann bei den Gemeindeverwaltungen, Verwaltungsgemeinschaften (zum Beispiel Einwohnermeldeamt) oder in den kreisfreien Städten bei den bisherigen Erziehungsgeldstellen beantragt werden.

 

Systemwechsel kommt Familien und Kindern Zugute

CDU Landtagsabgeordneter Gerhard Günther steht zur "Thüringer Familienoffensive" - Abstriche bei der Betreuung im Landkreis wird es nicht geben.

Mit den Stimmen der CDU-Landtagsfraktion ist das Familienfördergesetz verabschiedet und damit ein notwendiger Paradigmenwechsel in der Thüringer Familienpolitik eingeleitet worden. Aus Sicht des Landtagsabgeordneten Gerhard Günther werden mit dem neuen Familienfördergesetz die Pflege und Erziehung der Kinder verbessert und ausgebaut und die Finanzierungsflüsse transparenter gestaltet.

"Eltern- und Trägerproteste sind von der CDU-Fraktion ernst genommen, wir haben aber auch erklärt warum wir einen Systemwechsel wollen. Ordnungspolitische Gründe, die Haushaltssituation, der Wunsch nach Ausweitung des Rechtsanspruchs und das einkommensunabhängige Thüringer Landeserziehungsgeld begründen den Systemwechsel zugunsten von Familien und Kindern", so der Abgeordnete Gerhard Günther. Die CDU traue den Eltern zu, ihre Kinder kompetent und verantwortungsbewusst zu betreuen. Dafür stehe der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 2 Jahren, das Landeserziehungsgeld und die damit verbundenen Wahloptionen.

Angesichts der schwierigen Haushaltssituation und der demographischen Entwicklung trage die CDU-Fraktion eine besondere Verantwortung, Schlupflöcher zu schließen und Mängel abzustellen. "Nicht begründbare jährlich steigende Kosten um 5 bis 10 Millionen Euro darf es nicht mehr geben. Deshalb ist ein neues und transparenteres Kindertagesstättengesetz geschaffen worden", sagt Gerhard Günther. Abstriche bei der Betreuung wird es nicht wie befürchtet geben.

Die 45 Änderungsanträge der CDU-Fraktion seien Beleg für die intensive Auseinandersetzung mit dem Gesetz. Der Abgeordnete Gerhard Günther bedankt sich an dieser Stelle bei den Mitarbeitern der Arbeitsgruppe Kita-Gesetz, die er unmittelbar nach Gesetzesentwurfsvorlage im Landkreis ins Leben gerufen hatte (die OTZ berichtet darüber). "Die CDU-Fraktion steht für den Erhalt und den Ausbau des Thüringer Betreuungssystem und wird Familien und Kinder weiterhin umfangreich unterstützen. Sozialexperten und bundesweite Studien bescheinigen der Thüringer Familienoffensive eine Vorreiterrolle für andere Länder", schließt Gerhard Günther.