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Günther weist Kritik an Eckpunkten für Mittelstandsförder- und Vergabegesetz zurück
CDU für leistungsgerechte Löhne, hohe Tarifbindung und faire Arbeitsbedingungen
Erfurt – „Die CDU setzt sich selbstverständlich für eine leistungsgerechte Bezahlung, eine hohe Tarifbindung und faire Arbeitsbedingungen ein. Wer diese Ziele über das Vergaberecht durchsetzen will, nimmt jedoch erhebliche Nebenwirkungen in Kauf.“ Damit wies der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gerhard Günther, Kritik an den Eckpunkten der Fraktion für ein Mittelstandsförder- und Vergabegesetz zurück. Die Rechte der Arbeitnehmer seien in rund einem Dutzend einschlägiger Gesetze umfassend geschützt. Bundesarbeitsministerin
Ursula von der Leyen habe nun auch angekündigt, gegen den Missbrauch der Zeitarbeit vorzugehen.
Günther verwies darauf, dass es in der Koalition noch keine Festlegung auf die konkreten Inhalte eines novellierten Vergaberechts gibt. Es heißt in der Koalitionsvereinbarung vage, vorhandene Spielräume sollen „in Richtung auf die Berücksichtigung von Tarifbindung sowie Transparenz- und Mindestlohnregelungen geprüft und genutzt werden“. Zugleich soll das geplante Gesetz „die Vergabe öffentlicher Aufträge mittelstandsfreundlich regeln“. Nach den Worten des wirtschaftpolitischen Sprechers muss dieses Spannungsfeld gefüllt werden. Diese Aufgabe stehe in der Koalition nun an. Dafür habe die Fraktion ihre Vorstellungen auf den Tisch gelegt und stehe dazu.
Nach seinen Worten will die CDU-Fraktion ein „möglichst einfaches und transparentes Gesetz, das es kleinen und mittelständischen Unternehmen erlaubt, sich ohne viel Bürokratie und Aufwand an Ausschreibungsverfahren zu beteiligen. Das heißt auch die Auflagen gering zu halten. Was wir nicht brauchen ist zusätzliches Konfliktpotential im Vergabeverfahren, das am Ende zu einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für Kanzleien und Gerichte wird.“ Laut Günther war, ist und bleibt es das Ziel der CDU, eine gesunde Basis für Wachstum, Beschäftigung und Wirtschaft zu sichern.