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Günther stößt Debatte über Organisationsstrukturen für Hartz IV an
Rubrik: PressemitteilungenDie rund 181 000 Bezieher von Hartz-IV-Leistungen in Thüringen sollen weiterhin Hilfe aus einer Hand erhalten. Dafür will der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gerhard Günther, sich einsetzen. Wie er heute in Erfurt sagte, muss daher ein verfassungsfester Rahmen für die Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Arbeitsagenturen (ARGEN) gefunden werden, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Der Wirtschaftsfachmann sieht mehrere Alternativen, um dieses Ziel zu erreichen, unter anderem eine Übertragung der Aufgabe auf die Länder, die sie dann an die Kommunen weitergeben könnten.
Günther macht keinen Hehl daraus, dass die Betreuung der Hartz-IV-Bezieher für ihn am besten in direkter Verantwortung der Kommunen aufgehoben ist. Aber auch die ARGEN würden Unterstützung aus einer Hand gewährleisten. Karlsruhe hat diese Einrichtungen jedoch als eine Form der Mischverwaltung verfassungsrechtlich verworfen. In dem zurzeit diskutierten Vorschlag, dass Kommunen und Arbeitsagentur ihre jeweiligen Leistungen zwar unter einem Dach, jedoch als getrennte Träger anbieten, sieht Günther keinen gangbaren Weg, sondern er befürchtet ein Mehr an Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Kosten.
Ganz hat der wirtschaftspolitische Sprecher die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass die ARGEN durch eine Grundsgesetzänderung doch noch legitimiert werden könnten. Er will jedoch Alternativen geprüft wissen. Eine ist für ihn die Übertragung der Zuständigkeiten für die Hartz-IV-Empfänger vom Bund auf die Länder. Die Länder hätten dann die Möglichkeit, mehr Kommunen als derzeit die Betreuung zu überlassen, wenn sie dies wünschen, oder die ARGEN landesrechtlich abzusichern. "Selbstverständlich müsste der Bund dann auch die Mittel auf die Länder übertragen, die er zurzeit für diese Aufgabe einsetzt", sagte Günther abschließend.