Gerhard Günther - Mitglied des Thüringer Landtages

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04.12.2009 09:05 Alter: 2 yrs

Thüringer hat Ladenöffnungsgesetz sorgfältiger ausbalanciert

Rubrik: Pressemitteilungen

– Der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Gerhard Günther, hat das Urteil des Bundesverfas-sungsgerichts zum Berliner Ladenöffnungsgesetz begrüßt. Er sieht darin zugleich eine Bestätigung für das Thüringer Ladenöffnungsgesetz, in dem die Interessen von Kunden, Einzelhändlern und Beschäftigten sowie der Sonn- und Feiertagsschutz von Anfang an sorgfältiger ausbalanciert worden sind.

 

Laut Günther hat das Bundesverfassungsgericht die lange überfällige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten nicht verworfen, aber einer fortschreitenden Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes einen Riegel vorgeschoben. „Sonn- und Feiertage geben dem Leben Rhythmus und sorgen für Inseln der Ruhe. Sie sind ein öffentliches Gut, das nicht zuletzt den Familien und dem im Einzelhandel Beschäftigten zugute kommt. Und sie tragen dazu bei, das kulturelle Gepräge unseres Landes zu erhalten“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher.

 

Zugleich begrüßte er, dass mit der Entscheidung massive Wettbewerbsverzerrungen gemildert werden. „Unterschiedliche Bedingungen werden sich nicht ganz vermeiden lassen. Das ist eine logische Konsequenz der Landeszuständigkeit für den Ladenschluss seit 2006. Jedes Land kann und soll eigene Akzente setzen. Doch hat Karlsruhe verdeutlicht, dass auch im Bundesstaat nicht alles geht“, so Günther abschließend.