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Keine Sozialversicherungspflicht für ehrenamtliche Bürgermeister
Rubrik: Pressemitteilungen„Ehrenamtliche Bürgermeister müssen von der Sozialversicherungspflicht befreit sein. Der Gesetzgeber muss schnell klarstellen, dass eine Sozialversicherungspflicht für das Ehrenamt nicht gilt.“ Das sagte der Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU Thüringen, Gerhard Günther, heute in Erfurt. Günther appellierte an die zukünftigen Regierungen von Bund und Land, die bereits bestehende Gesetzesinitiative aus Bayern, der sich Thüringen anschloss, weiter zu verfolgen.
Eine Behandlung des Gesetzesantrages sei bis auf Weiteres weder im Bundesrat noch im Bundestag vorgesehen. Damit könnten die notwendigen Änderungen des § 7 SGB IV nicht erfolgen. „Das bedeutet, dass ab dem Jahr 2010 die Sozialversicherungsträger bei allen ehrenamtlichen Bürgermeistern in Thüringen Sozialversicherungsbeiträge auf den steuerpflichtigen Teil der Aufwandsentschädigung erheben. Das wäre ein finanzieller Nachteil ehrenamtlich arbeitender Bürgermeister. Unser Ziel ist es aber, das bürgerliche Engagement und des Ehrenamtes auszubauen und nicht zu behindern“, sagte Günther. Wer ehrenamtlich Verantwortung für seine Kommune übernimmt, sich engagiert und unzählige Stunden investiert, dürfe nicht noch zusätzlich zur Kasse gebeten werden.
Der KPV-Vorsitzende sieht keine Lösung darin, dass die Gemeinden und Städte höhere Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Bürgermeister zahlen. „Das wäre nur eine Verschiebung des Problems zu Lasten der Kommunen“, so Günther abschließend.